Grapefruitkernextrakt 90 Stück Anatis

Produktinformationen "Grapefruitkernextrakt 90 Stück Anatis"
Grapefruitkernextrakt
– 100% rein und handgefertigt
In
Österreich ohne Beistoffe in Handarbeit verkapselt
Nettofüllmenge: 50,4 g | 1-Monats-Packung
Einnahmeempfehlung: 3 x täglich 1 Kapsel mit etwas Flüssigkeit einnehmen.
Beschreibung
Dieser hochwertige Grapefruitkernextrakt wird durch schonenden Kaltwasserauszug gewonnen und enthält 45% Bioflavonoide. Die Kapseln sind angenehmer einzunehmen als die bitteren Flüssigextrakte und bieten eine praktische Möglichkeit, die Vorzüge des Grapefruitkernextrakts zu genießen. Ein wichtiges Qualitätsmerkmal ist die garantierte Reinheit und Unverfälschtheit des Extrakts, zusammen mit einem hohen Anteil an Bioflavonoiden, die für die Zitrusfrüchte charakteristisch sind.
Wichtiger Hinweis zur Einnahme
Negative Effekte bei Medikamenteneinnahme?
Grapefruitsaft ist aufgrund seiner Wechselwirkungen mit zahlreichen Medikamenten in Verruf gekommen. Die dafür hauptsächlich verantwortlichen Furocumarine sind im Grapefruitkernextrakt nicht enthalten. Da jedoch auch das im Extrakt ebenso enthaltene Narginin eventuell mit Medikamenten interagieren könnte, sollte man Grapefruitkernextrakt zumindest zeitversetzt einnehmen bzw. bei Retard-Medikamenten ganz verzichten.
Wertgebende Inhaltsstoffe
Tagesdosis: 3 Kapseln
Grapefruitkernextrakt: 960 mg
Davon Grapefruitbioflavonoide (45%): 480 mg
Zutaten
Grapefruitkernextrakt
(Citrus paradisi), Trennmittel: Korallenkalkalge (Lithothamnium calcareum),
Hydroxypropylmethylcellulose (Kapselhülle)
- Ohne Synthetische Stoffe
- Bei-, Füll- und Hilfsstoffe wie z. B. Magnesiumstearat
- Farbstoffe wie z. B. Titandioxid
- Hefe, Weizen, Soja oder Ei
- Zuckerzusatz
- Laktose- und glutenfrei
- Tierische Produkte (vegetarisch/vegan)
Hinweise
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung oder einen gesunden Lebensstil. Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren. Die empfohlene Tagesdosis nicht überschreiten. Kühl und trocken lagern, nicht über Zimmertemperatur.
Gesetzliche Bestimmung: Laut Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ist es nicht erlaubt, einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen zu lassen. Darum müssen wir hier leider auf jede weitere Information verzichten.
Für mehr Informationen bitte Bilder anklicken!
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