Weihrauch Kapseln 90 Stück Anatis

Produktinformationen "Weihrauch Kapseln 90 Stück Anatis"
In Österreich ohne Beistoffe in Handarbeit verkapselt!
Boswellia Serrata Extrakt
1-Monats-Packung | Nettofüllmenge 42,30 g
Einnahmeempfehlung: 3 x täglich 1 Kapsel mit Flüssigkeit einnehmen.
Einzigartiger, patentierter Boswellia Serrata Extrakt mit besonders guter, durch Studien belegter Bioverfügbarkeit. Dieser Extrakt ist laut Studien 5 mal wirksamer als vergleichbare Boswellia-Präparate und enthält mindestens 40 % Boswellia Säuren (HPLC Methode). Davon sind 30 % Acetyl alpha Boswellia Säuren und 10 % Acetyl 11-keto β-Boswellia Säuren (AKBA). Es enthält keine ß-Boswellia Säuren, die entzündungs- und thromboseauslösend sein können, sowie keine Allergene und es werden keine Lösungsmittel verwendet.
Bereits vor tausenden von Jahren fand Weihrauch seinen Nutzen in den religiösen und kultischen Handlungen der antiken Welt. Heutzutage ist Weihrauch aufgrund seiner Boswelliasäuren auch als Nahrungsergänzungsmittel sehr beliebt.
Wertgebende Inhaltsstoffe | Tagesdosis 3 Kapseln
Weihrauch AKBAmax® (40 % Boswellia Säuren, davon 30 % Acetyl alpha Boswellia Säuren und 10 % Acetyl 11-keto β-Boswellia Säuren (AKBA)) | 450 mg
Zutaten
Weihrauch AKBAmax® (Boswellia serrata Extrakt), Trennmittel: Curcumawurzel (Curcuma longa), Korallenkalkalge (Lithothamnium calcareum), Hydroxypropylmethylcellulose (Kapselhülle).
Hinweise
- Ohne synthetische Stoffe.
- Ohne Bei-, Füll- und Hilfsstoffe wie z. B. Magnesiumstearat.
- Ohne Farbstoffe wie z. B. Titandioxid.
- Ohne Hefe, Weizen, Soja oder Ei.
- Ohne Zuckerzusatz.
- Laktose- und glutenfrei.
- Vegetarisch/vegan: Frei von tierischen Produkten.
- Pflanzliche Kapsel (Zellulose).
wichtige Hinweise
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung oder einen gesunden Lebensstil. Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren. Die empfohlene Tagesdosis nicht überschreiten. Kühl und trocken lagern, nicht über Zimmertemperatur.
Gesetzliche Bestimmung: Laut Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ist es nicht erlaubt, einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen zu lassen. Darum müssen wir hier leider auf jede weitere Information verzichten.
Für mehr Informationen bitte Bilder anklicken!
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