Produktbeschreibung
In Österreich ohne Beistoffe in Handarbeit verkapsuliert!
- Mischung aus 3 Adaptogonen: Rhodiola rosea (Rosenwurz), Cordyceps sinensis (tibetischer Pilz) und Yamswurzelextrakt (Dioscoreawurzelextrakt)
- Adaptogene der Natur helfen bei der Anpassung an Stresssituationen und schenken Energie
- Ideal beim Lernen, im Beruf und im Sport
- In Zeiten nervlicher Beanspruchung, ideal beim Lernen, im Beruf und im Sport
- 1-Monats-Packung | Nettofüllmenge 30 g
- Einnahmeempfehlung: 2 x 1 Kapsel täglich mit Flüssigkeit nehmen
Je unwirtlicher die klimatischen Bedingungen, desto kräftiger bildet eine Pflanze Schutzstoffe wie etwa Antioxidantien aus. Die Rhodiola rosea (auch Rosenwurz) wächst in kalten Gegenden, in besonderer Qualität auf dem tibetischen Hochplateau im Himalaya. Der Extrakt aus der nach Rosen duftenden Rhodiola rosea Wurzel wird als Adaptogen eingesetzt. Das Adaptogen der Rhodiola rosea hilft Stresszeiten besser durchzuhalten und die Stimmung zu verbessern.
Die 3er-Mischung bei Stress: Rhodiola rosea, Cordyceps Pilz und Yams Wurzel – drei Adaptogene aus der Natur, die die Stressanpassung erleichtern, Qi spenden und die Stimmung heben. Für einen erfolgreichen Alltag in Beruf, Schule und Privatleben.
Wertgebende Inhaltsstoffe | Tagesdosis 2 Kapseln |
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Rhodiola (3% Rosavin, 1 % Salidroside) |
300 mg |
Cordyceps sinensis | 200 mg |
Yams Extrakt (20 % Diosgenin) |
300 mg |
- Ohne synthetische Stoffe
- Ohne Bei-, Füll- und Hilfsstoffe wie z.B. Magnesiumstearat
- Ohne Farbstoffe wie z. B. Titandioxid
- Ohne Hefe, Weizen, Soja oder Ei
- Ohne Zuckerzusatz
- Laktose- und glutenfrei
- Vegetarisch/vegan: Frei von tierischen Produkten
- Pflanzliche Kapsel (Zellulose)
Hinweise:
- Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung
sowie für eine gesunde Lebensweise - Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren
- Die maximale Tagesdosis nicht überschreiten
- Kühl und trocken, nicht über Zimmertemperatur lagern
Gesetzliche Bestimmung: Laut Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ist es nicht erlaubt, einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen zu lassen. Darum müssen wir hier leider auf jede weitere Information verzichten.