Shilajit Huminsäure 90 Stk. Anatis

Art.Nr.: 9120060961125

Hersteller: Anatis

32,90 EUR
incl. 10 % USt


Produktbeschreibung

In Österreich ohne Beistoffe in Handarbeit verkapsuliert!

  • Pro Kapsel 80 mg Shilajit Extrakt mit 20% Fulvinsäure
  • Mit Akazienfaser und Papayablatt
  • 1-Monats-Packung | Nettofüllmenge 47,70 g
  • Einnahmeempfehlung: 3 x täglich 1 Kapsel mit Flüssigkeit einnehmen

Die Gebirge Zentralasiens geben an manchen Stellen eine asphaltartige Substanz frei, die – je nach Gegend – Shilajit, Mumijo, Barachschin oder Maumasil genannt wird. Shilajit wird auch als das Gold des Himalaya bezeichnet. Man könnte Shilajit durchaus auch für einen Stein halten, doch er ist organischen Ursprungs – das Endprodukt unzähliger Jahre natürlichen Abbaus von Pflanzenresten, Flechten und Harzen, reich an Huminsäuren, vor allem an der Fulvinsäure, die auch im Humus vorkommt. Darin spiegeln sich die Zyklen der Natur, von Abbau und Aufbau wider. Shilajit ist ein faszinierendes Geschenk der Schöpfung, das man in dieser Form nur an besonderen Plätzen im Himalaya findet.

 

Wertgebende Inhaltsstoffe Tagesdosis 3 Kapseln
Shilajit Extrakt
(20 % Fulvinsäure)
240 mg
Akazienfaser 300 mg
Papayablatt 750 mg
Zutaten: Papayablatt (Carica papaya), Akazienfaser Pulver (Fibregum), Shilajit Extrakt (Asphaltum) Hydroxypropylmethylcellulose (Kapselhülle)

 

  • Ohne synthetische Stoffe
  • Ohne Bei-, Füll- und Hilfsstoffe z. B. Magnesiumstearat
  • Ohne Farbstoffe wie z. B. Titandioxid
  • Ohne Hefe, Weizen, Soja oder Ei
  • Ohne Zuckerzusatz
  • Laktose- und glutenfrei
  • Vegetarisch/vegan: Frei von tierischen Produkten
  • Pflanzliche Kapsel (Zellulose)

Hinweise:

  • Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung
    sowie für eine gesunde Lebensweise
  • Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren
  • Die maximale Tagesdosis nicht überschreiten
  • Kühl und trocken, nicht über Zimmertemperatur lagern

Gesetzliche Bestimmung: Laut Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ist es nicht erlaubt, einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen zu lassen. Darum müssen wir hier leider auf jede weitere Information verzichten.